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Krisenmanagement · 24. Juni 2026

StaRUG: Krisenfrüherkennung ist Pflicht – kein Kür-Thema mehr

Seit dem StaRUG ist die Krisenfrüherkennung Pflicht der Geschäftsleitung. Was das konkret bedeutet – und wie ein digitales Frühwarnsystem diese Pflicht erfüllbar macht.

StaRUG: Krisenfrüherkennung ist Pflicht – kein Kür-Thema mehr

Von Jürgen Heckner

„Sie müssen Krisen früh erkennen – das verlangt das Gesetz.“ Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist die Krisenfrüherkennung zur ausdrücklichen Pflicht der Geschäftsleitung geworden. Nicht als Empfehlung, sondern als Sorgfaltspflicht mit persönlicher Verantwortung.

Vom Bauchgefühl zum belastbaren Signal

In der Praxis scheitert Früherkennung selten am Willen, sondern an fehlenden Signalen. Wer kritische Lieferanten, Bonitäten und Bestände nicht kontinuierlich überwacht, erfährt von der Zahlungsunfähigkeit eines Tier-2 erst, wenn in drei Wochen die Teile fehlen. Ein digitales Frühwarnsystem übersetzt diese Risiken in leitende Kennzahlen und Schwellenwerte – nachvollziehbar dokumentiert nach IDW-S6-Logik.

Der Unterschied zwischen Feuerwehr und Brandmelder: Wir verkaufen keine Beraterstunden mit Excel – wir bauen das Nervensystem.

Mit unserer Plattform HG Ops schaffen wir genau diese Grundlage: Lieferketten-Monitoring, Frühwarnung und Datenanalyse nach anerkannten Standards der Informationssicherheit (TISAX AL3). So werden aus den Pflichten der Geschäftsleitung überprüfbare Prozesse – und aus Signalen umgesetzte Reaktionen.

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Ein benannter Ansprechpartner, klare Reaktionszeit.